Allgemeine Geschäftsbedingungen

Firmensitz:

Eventfilm.de
Benedikt Dorn
Haunpoldstr. 8
83620 Vagen 

1) Geltungsbereich

a. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Eventfilm.de mit dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden aktuellen Fassung. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

b. Mit der Unterzeichnung des Angebots oder der Auftragsbestätigung durch den Kunden, spätestens jedoch mit Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen erkennt der Kunde von Eventfilm.de („Kunde“) die Geltung dieser AGB an.

c. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Eventfilm.de ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Eventfilm.de in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen an ihn vorbehaltlos ausführen.

d. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Eventfilm.de maßgebend.

e. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Dies gilt nicht, wenn eine  Abweichung ausdrücklich vereinbart ist. 

2) Vertragsabschluss und Rücktritt

a. Angebote von Eventfilm.de sind freibleibend und unverbindlich. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde gegenüber Eventfilm.de ein verbindliches Angebot ab, den Vertrag mit Eventfilm.de zu schließen. Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung (schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) an den Kunden oder durch Erbringung der bestellten Leistung zustande.

b. Mündliche oder schriftliche Kostenvoranschläge von Eventfilm.de stellen lediglich unverbindliche Aufwandsschätzungen dar, es sei denn die Verbindlichkeit wird im Einzelfall schriftlich vereinbart.

c. Sollte Eventfilm.de durch Umstände, die sie nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten hat, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist Eventfilm.de zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

d. Eventfilm.de ist in für einen dem Kunden zumutbaren Umfang berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.

3) Leistungsumfang

a. Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem der Leistungserbringung zugrunde liegenden Auftragsbestätigung bzw. einem etwaigem verbindlichen Angebot. Nachträgliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, werden Zusatz- und Fremdleistungen wie zum Beispiel Kosten für einen Umschnitt nach finaler Abnahme oder Reisekosten gesondert vergütet (bei Reisen: Flug 2. Klasse, Bahnfahrt 2. Klasse, Auto: 0,30 Euro/km, Mietwagen: obere Mittelklasse).

b. Sofern und soweit der Kunde keine Vorgaben für die Leistungserbringung (beispielsweise hinsichtlich Konzept, Design und/oder Technik) macht, ist Eventfilm.de bzw. der von ihr beauftragte Drittanbieter in der künstlerischen und technischen Umsetzung und Gestaltung der Leistungserbringung frei.

c. Sämtliche Arbeiten werden grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden ausgeführt.

d. Wünscht der Kunde während oder nach der Leistungserbringung Änderungen über das Angebot oder die Auftragsbestätigung hinaus, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Eventfilm.de unterrichtet den Kunden unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Eventfilm.de eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Eventfilm.de ist nicht für eventuelle Schäden zu belangen, die durch die vom Kunden verursachte Verzögerung entstanden sind.

e. Die Leistungserbringung durch Eventfilm.de beinhaltet weder eine rechtliche Beratung durch Eventfilm.de, noch nimmt Eventfilm.de eine Prüfung der rechtlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit der Leistungen vor.

f. Den Parteien ist bewusst, dass eine genaue Einhaltung der festgelegten Farben bei unterschiedlichen technischen Systemen nicht möglich ist, und dass auf elektronischen Geräten dargestellte Farben je nach Gerät unterschiedlich wahrgenommen werden bzw. variieren. Unerhebliche Abweichungen von dem vom Kunden freigegebenen Muster bzw. Original können daher nicht beanstandet werden. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

g. Eventfilm.de ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise selbst auszuführen, oder sich zu deren Erbringung sachkundiger Dritter zu bedienen.

4) Mitwirkungspflichten des Kunden

a. Jede der Parteien benennt für die Dauer der Umsetzung des Auftrags / Projekts einen Projektleiter. Die auf beiden Seiten gemäß den vertraglichen Regelungen notwendigen Maßnahmen zur Realisierung des Projekts werden zwischen den Projektleitern abgestimmt. Soweit Entscheidungen nicht auf der Ebene der Projektleiter gefällt werden können, werden sie in einem Projektausschuss gefällt. Dem Projektausschuss gehört ein Mitglied der Geschäftsleitung beider Parteien oder ein für dieses Verfahren entscheidungsbefugter Mitarbeiter der jeweiligen Partei an. Der Projektausschuss tritt jederzeit auf Wunsch eines der Projektleiter zusammen. Abstimmungen können auch telefonisch erfolgen. Alle Beschlüsse sollen schriftlich festgehalten und von den Mitgliedern des Projektausschusses unterzeichnet werden.

b. Sobald Eventfilm.de ein Konzept erstellt hat, welches die vertraglichen Anforderungen des jeweiligen Vertrages erfüllt, wird der Kunde das Konzept in Textform freigeben.

c. Alle Leistungen von Eventfilm.de (insbesondere alle Entwürfe, Testversionen u.a.), aufgrund derer Folgeleistungen durch Eventfilm.de zu erbringen oder bei Dritten zu beauftragen sind, sind vom Kunden unverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen und binnen 3 Werktagen entweder zur weiteren Verwendung freizugeben oder zu reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Reklamation, so gilt die Freigabe als vom Kunden erteilt.

d. Der Kunde wird die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen selbst überprüfen bzw. durch Dritte überprüfen lassen. Eventfilm.de veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden und in dessen Namen und Auftrag. Eventfilm.de stellt dem Kunden die damit ggf. verbundenen Auslagen in Rechnung und haftet als Vermittler nicht für das Ergebnis einer etwaigen rechtlichen Prüfung.

e. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Eventfilm.de alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen, insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen, sofern diese keinen Teil des Leistungsumfanges darstellen, rechtzeitig, ggf. auf Anfrage unverzüglich in zur Verarbeitung geeigneter Form vorgelegt werden, Eventfilm.de alle Informationen erteilt werden und Eventfilm.de von allen für die Leistungserbringung erforderlichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung bekannt werden. Eventfilm.de ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Dienstleistung verfolgten Zweck zu erreichen. Die technische und inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. Nur bei offenkundigen Fehlern ist Eventfilm.de verpflichtet, den Kunden auf Mängel des Inhalts hinzuweisen.

f. Sobald dem Kunden Umstände erkennbar werden, die eine vertragsgemäße Erfüllung des Auftrags in Frage stellen können, hat er Eventfilm.de unverzüglich schriftlich über diese Umstände und etwaige von ihm zu erwägende Maßnahmen zu benachrichtigen.

5) Leistungs-/Lieferfristen und -termine

a. Leistungs-/Lieferfristen und -termine (Lieferzeit) sind nur verbindlich, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.

b. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie vom Kunden beizubringende Zahlungen, Sicherheiten sowie sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung oder Beibringung von Daten und/oder Unterlagen, Bereitstellung von Informationen, Freigabe von Entwürfen oder Konzepten) termingemäß bei Eventfilm.de eingegangen bzw. erbracht sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind. Können vereinbarte Lieferzeiten oder Termine aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von Eventfilm.de liegen, nicht eingehalten werden, hat der Kunde gegenüber Eventfilm.de keine Ersatzansprüche für Schäden, die aus der verspäteten Lieferung resultieren.

c. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Testversionen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eingang seiner Stellungnahme gerechnet.

d. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend.

e. Bei Lieferverzögerungen aus Gründen, welche Eventfilm.de nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen), verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

f. Sollte Eventfilm.de mit ihrer Leistung in Verzug kommen, ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

6) Abnahme

a. Eventfilm.de macht dem Kunden die erbrachten Leistungen nach deren Fertigstellung online zugänglich, sofern es sich um digitale Daten handelt. Hierüber wird der Kunde unverzüglich informiert.

b. Der Kunde hat innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung durch Eventfilm.de das Ergebnis zu prüfen und eventuelle Mängel schriftlich mitzuteilen oder die Abnahme zu erklären. 

c. Die Abnahme erfolgt bei Eventfilm.de per E-Mail, um den Änderungsverlauf klar nachvollziehen zu können. Es sind in jedem Angebot zwei Überarbeitungen (Revisionen) pro erstelltem Film inbegriffen. Um die Überarbeitungen effizient zu gestalten, bittet Eventfilm.de den Kunden, die gewünschten Änderungen mit Angabe der jeweiligen Minuten- und Sekundenwerte zu versehen. Für alle Änderungen am Schnitt gilt: Eine E-Mail mit einer Arbeitsanweisung, die den Schnitt oder Änderungen am Film betrifft, gilt bereits als Überarbeitung.

d. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist von 10 Werktagen weder schriftlich Mängel rügt noch die Abnahme erklärt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

e. Nimmt der Kunde die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung ungerechtfertigt nicht ab (Annahmeverzug), ist Eventfilm.de berechtigt, sämtliche erbrachte Leistungen abzurechnen, als wäre die Abnahme erfolgt.

7) Preise und Zahlungsbedingungen

a. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

b. Eventfilm.de behält sich das Eigentum und jegliche etwa zu übertragende Rechte an den erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung vor.

c. Bei berechtigter Teillieferung ist Eventfilm.de berechtigt, dem Kunden diese anteilig monatlich in Rechnung zu stellen.

d. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt oder kommt der Kunde mit der Einlösung fälliger Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung von Eventfilm.de sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Eventfilm.de ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

8) Zahlungsverzug

a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.

b. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist Eventfilm.de berechtigt, Leistungen bis zu einer vollständigen Zahlung einzustellen.

c. Für jede Mahnung von Eventfilm.de wird eine Mahnpauschale in Höhe von € 40,00 fällig. Zudem berechnet Eventfilm.de vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

9) Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung

a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

b. Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung von Eventfilm.de ist ausgeschlossen. Davon unberührt ist die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten auf Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.

c. Eventfilm.de kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen.

10) Stornierung

a. Storniert der Kunde vor Beginn der vereinbarten Zeit den Auftrag, so hat er dieses schriftlich zu erklären. Der Zeitpunkt der Stornierung ist der Tag, an dem diese bei der Eventfilm.de eingeht.

b. Stornogebühren

  1. Bei Stornierung seitens des Auftraggebers ab Auftragserteilung werden 25% der Auftragssumme (Netto) in Rechnung gestellt.
  2. Bei Stornierung seitens des Auftraggebers von 9 bis 7 Werktagen vor dem geplanten Drehbeginn werden 40% der Auftragssumme (Netto) in Rechnung gestellt.
  3. Bei Stornierung seitens des Auftraggebers von 7 bis 2 Werktagen vor dem geplanten Drehtermin werden 80% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
  4. Bei Stornierung seitens des Auftraggebers während des Drehtermins werden 100% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.

11) Definition Dry-Hire

a. Unter Dry-Hire-Geschäften (alternativ: Equipment-Verleih) sind diejenigen Geschäfte zu verstehen, bei denen dem Kunden Material auf Tagesbasis vermietet wird. Eventfilm.de stellt das beauftragte Material zum vereinbarten Datum zur Abholung bereit.

b. Sollte der Kunde mit Eventfilm.de vereinbaren, dass die Mietgegenstände angeliefert und/oder abgeholt werden, so geschehen diese Transporte auf Kosten und Gefahr des Kunden. Den vereinbarte Anlieferungs- bzw. Abholort hat der Kunde für diesen Zweck zugänglich zu machen.

12) Gefahrenübergang und Haftung

a. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übernahme durch den Kunden, spätestens jedoch mit dem Erreichen der Geschäftssitz von Eventfilm.de.
Der Kunde haftet für die Geräte – insbesondere bei Abhandenkommen, Diebstahl, Transport- und Nutzungsschäden, mutwilliger Beschädigung, Beschädigung durch Dritte und höhere Gewalt, sowie bei Feuer und Wasserschäden – vom Zeitpunkt seiner Übernahme an bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Rückgabe an Eventfilm.de. 

b. Der Kunde hat die Pflicht, während dieser Zeit auftretende Schäden sofort bei Eventfilm.de anzuzeigen. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verlust und dergleichen bis zur Höhe des Neuwertes der gemieteten Geräte. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen von Eventfilm.de. Reparatur Eingriffe des Kunden sind nur nach vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch Eventfilm.de und unter Verwendung von Original-Ersatzteilen zulässig.

13) Haftung

a. Eventfilm.de haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Eventfilm.de nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit Eventfilm.de den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

b. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 

c. An Eventfilm.de übergebene Gegenstände und Materialien werden von Eventfilm.de grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Kunde zu sorgen. Eventfilm.de haftet für abhanden gekommene Gegenstände und Materialien des Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

d. Die Haftung für die Wiederherstellung von vom Kunden angelieferter Daten wird der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, die auch bei regelmäßiger, unter Beachtung der üblichen Sorgfalt durchgeführten Datensicherung durch den Kunden verloren gegangen wären.

e. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung von Eventfilm.de wirkt auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

14) Verjährung

a. Ansprüche des Kunden gegen Eventfilm.de wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Abnahme des Vertragsgegenstandes an den Kunden bzw. ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Dritter Ansprüche wegen Rechtsmängeln gegenüber dem Kunden geltend macht oder der Kunde von dem Rechtsmangel erfährt. 

b. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Eventfilm.de oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

15) Drohnenaufnahmen

a. Wünscht der Kunde Bilder/Videos, für deren Anfertigung zivile Kameradrohnen, Multikopter, ähnliche unbemannte Luftfahrzeuge (nachfolgend „Drohnen“) oder Fahrzeuge notwendig sind, so hat er die Mehrkosten, die hierdurch entstehen, zu tragen. 

b. Diese Leistungen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Sicherheitsanforderungen sowie der geltenden Gesetze sowie behördlichen Genehmigungen erbracht. Der Kunde kann Leistungen außerhalb dieser Rahmenbedingungen nicht beauftragen oder verlangen.

Im Besonderen gilt dies für folgende Rahmenbedingungen:

  1. keine Flugaktivitäten bei Regen oder Gewitter
  2. keine Flugaktivitäten vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
  3. Flüge maximal bis Windgeschwindigkeiten von 30 km/h
  4. Fluggeschwindigkeiten der Drohne bis max. 60 km/h
  5. Sichtflug nach VFR-Regeln (Visual Flight Rules: Flüge nur mit Sichtkontakt zur Drohne)
  6. maximale Flughöhe 100 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
  7. maximale Entfernung zum Piloten horizontal 500 Meter (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
  8. kein Überflug von Personen (Abweichungen nur mit Sondergenehmigung möglich)
  9. Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden – keine Flüge in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung
    von Flugplätzen sowie 5 Kilometern zu Flughäfen (mit Sondergenehmigung möglich)
  10. keine Flüge ohne Aufstiegserlaubnis, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.

c. Sofern eine behördliche Aufstiegserlaubnis nach § 16 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder nach landesrechtlichen Vorschriften notwendig ist, übernimmt Eventfilm.de die Einholung bzw. Erteilung, es sei denn es wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für die Einholung einer Aufstiegserlaubnis.

16) Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen

a. Das Videorohmaterial, Fotorohmaterial (Footage) und alle Projektdateien einschließlich zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von Eventfilm.de. Wünscht der Kunde eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von offenen Projektdaten, ist mit der Herausgabe keine Rechteübertragung verbunden, es sei denn, dies ist anders vereinbart. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde. Alle von Eventfilm.de für die Produktion erstellten Rohdaten sowie Rohdateien und Projektdateien werden von Eventfilm.de mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Produktion, aufbewahrt. 

b. Indikator für die Beendigung der Produktion ist eine finale Freigabe des Kunden oder eine öffentliche Verbreitung der durch Eventfilm.de produzierten Videos oder Fotos. Eine öffentliche Verbreitung ist beispielsweise die Veröffentlichung des, durch Eventfilm.de erstellten Films auf einem Social-Media-Kanal. Eine Haftung für Datenverlust bei der Archivierung wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist haftet Eventfilm.de nicht mehr für jedweden Verlust des Rohmaterials.

17) Freihaltung

a. Der Kunde sichert Eventfilm.de zu, dass er über sämtliche erforderliche Nutzungsrechte für von ihm angelieferte Bild-, Ton- und Videomaterialien einschließlich der Rechte zur Bearbeitung und Weiterlizenzierung verfügt und räumt Eventfilm.de die zur Bearbeitung und Verwertung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.

b. Macht ein Dritter gegenüber Eventfilm.de wegen einer vom Kunden gelieferten Leistung berechtigte Ansprüche aus Urheberrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten geltend, übernimmt der Kunde auf seine Kosten die Vertretung für Eventfilm.de in jedem gegen diese geführten Rechtstreite und stellt Eventfilm.de hinsichtlich derartiger Ansprüche frei. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Eventfilm.de den Kunden über entsprechende Anspruchsschreiben Dritter und Einzelheiten etwaiger Rechtstreite unverzüglich in Kenntnis setzt und wenn der Kunde von solchen Ansprüchen unterrichtet wird, bevor Rechtsmängelansprüche verjährt sind.

18) Nutzungsrecht, Vervielfältigung und Lizenzfreigabe

a. Sofern Eventfilm.de für den Kunden erbrachten Leistungen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt sind, liegen sämtliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte grundsätzlich bei Eventfilm.de, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.

b. Der Kunde ist nicht berechtigt Kopien (auch auszugsweise) von Werken von Eventfilm.de selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung (auch unentgeltlich) sind, sofern von Eventfilm.de nicht schriftlich genehmigt, untersagt.

c. Der Kunde räumt Eventfilm.de das Recht ein, auf die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise auf seine Firma hinzuweisen und / oder mit diesen für die eigenen Leistungen zu werben – bspw. in einem „Showreel“, einem Zusammenschnitt der Erzeugnisse zur Veröffentlichung auf der Firmenhomepage, im Abspann des Vertragserzeugnisses (soweit branchenüblich).

d. Soweit dem Kunden von Eventfilm.de ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Leistungen eingeräumt worden ist oder Nutzungsberechtigungen aufgrund Kündigung enden, hat der Kunde nach Ablauf des Nutzungszeitraums alle Vervielfältigungsstücke, d.h. insbesondere Datenträger mit Werkdaten, Datenbanken und Dateien sowie alle evtl. vorhandenen schriftlichen Dokumentationen an Eventfilm.de zurück zu geben oder zu vernichten und die Nutzung einzustellen. Der Kunde löscht ferner alle gespeicherten Werkdaten, Datenbanken und Dateien, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen.

19) Zusatzleistungen

Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstandene zusätzliche Arbeitsaufwände (soweit nicht im Kostenvoranschlag oder Angebot erwähnt) dem Auftraggeber berechnet.

20) Gewährleistungsanspruch

a. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich nach Wahl von Eventfilm.de auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist Eventfilm.de eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Eventfilm.de Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen am Skript oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ.

b. Sollten Mängel des gelieferten Materials entstehen, nachdem der Auftraggeber selbst von Eventfilm.de zur Verfügung gestellte oder gelieferte Originaldateien verändert hat, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch dann, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.

21) Geheimhaltung und Datenschutz

a. Die Parteien werden die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen wechselseitig anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich behandeln und vor unberechtigtem Zugriff Dritter schützen. Über die vertraulichen Informationen ist insbesondere Stillschweigen zu bewahren, diese sind ausschließlich für die Durchführung der Zusammenarbeit und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.

Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

b. „Vertrauliche Informationen“ sind insbesondere Informationen und Unterlagen aus der und über die Sphäre der jeweils anderen Partei, insbesondere solche über Geschäftsvorgänge wie z.B. Druckunterlagen, Layouts, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Filmmaterial, Bilder, Videos, Speichermedien, interaktive Produkte und / oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien. Darüber hinaus sind vertrauliche Informationen jeder Partei solche, die ihrer Natur nach als vertraulich erkennbar sind.

c. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt, veröffentlicht und / oder ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben waren.

d. Werden Eventfilm.de vertrauliche Informationen von dritter Seite bekannt gemacht, hat sie den Kunden hierüber schriftlich zu benachrichtigen. Eventfilm.de wird solche Informationen nicht ohne Zustimmung des Kunden verwerten.

e. Soweit der Kunde Daten an Eventfilm.de übermittelt, stellt der Kunde zuvor Sicherheitskopien hiervon her. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung – auch für Ansprüche Dritter – für von ihm an Eventfilm.de überlassene Daten. Eventfilm.de übernimmt keine Haftung für den Fall eines Datenverlustes. Der Transport geht insoweit zu Lasten des Kunden.

f. Eventfilm.de gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in Deutschland, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz.

22) Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

a. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Verträgen mit Eventfilm.de  ist der Sitz von Eventfilm.de. 

b. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen mit Eventfilm.de ist München. Eventfilm.de ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

c. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Eventfilm.de und dem Kunden gilt, unabhängig vom rechtlichen Grund, das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.